Allgemeine Reisebedingungen


SUP-Genusstouren, Inhaber Claus Cerweny

Pilgersheimer Str. 52, 81543 München, Deutschland
(„SUP-Genusstouren“)





1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Reisverträge zwischen SUP-Genusstouren und Teilnehmenden über Reisen mit geführten Stand-Up-Paddling Touren (SUP-Touren) .
1.2. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen, die nicht Teil der Reiseausschreibung sind, gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.



2. Reiseveranstalter

Reiseveranstalter ist SUP-Genusstouren, Inhaber Claus Cerweny, Pilgersheimer Str. 52, 81543 München, Deutschland, Tel:  089/54041816,
E-Mail: info@sup-genusstouren.de, Web: www.sup-genusstouren.de.



3. Gegenstand der Reise

3.1. Gegenstand der Reise ist der Transport und die Unterbringung der Teilnehmenden sowie die Durchführung von geführten SUP-Touren.
3.2. Der Inhalt der jeweiligen Reise und der SUP-Tour ergibt sich aus der Reiseausschreibung auf der Homepage von SUP-Genusstouren unter www.sup-genusstouren.de. Die Reiseausschreibung enthält auch die persönlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen zur Teilnahme an der jeweiligen SUP-Tour.



4. Abschluss des Reisevertrages

4.1. Mit der Buchung gibt der/die Teilnehmer*in ein rechtsverbindliches Angebot ab. Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen einschließlich der Anforderungen an die persönlichen Fähigkeiten für die Teilnahme an der jeweiligen Tour. Die Buchung kann schriftlich, elektronisch, fernmündlich oder persönlich erfolgen.
4.2. Der SUP-Genusstouren nimmt eine Buchung durch eine Buchungsbestätigung an. SUP-Genusstouren wird die Buchungsbestätigung bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss per e-Mail zur Verfügung stellen.
4.3. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von SUP-Genusstouren vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der/die Teilnehmer*in dieses annimmt. Die Annahme kann ausdrücklich oder stillschweigend durch Leistung einer Anzahlung erklärt werden. Die Annahmefrist für das neue Angebot beträgt 10 Tage.
4.4. Sofern der/die Teilnehmer*in weitere Familienangehörige in der Buchung angibt, kommt der Vertrag für alle Personen nur zwischen dem/der Teilnehmer*in und SUP-Genusstouren zustande. Der/die Teilnehmende haftet für den Reisepreis aller angemeldeten Familienangehörigen. Bei sonstigen Mitreisenden wird der/die Teilnehmende als Vertreter von diesen tätig. Er/Sie haftet für den Reisepreis von diesen Mitreisenden, wenn er/sie diesbezüglich eine ausdrückliche und gesonderte Haftungserklärung abgegeben hat.


5. Preise; Zahlung

5.1. Der/die Teilnehmer*in ist zu einer Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises verpflichtet. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer Rechnung und Aushändigung des Sicherungsscheines fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Über die Restzahlung erhält der/die Teilnehmer*in eine gesonderte Aufforderung per e-Mail. Bei einer Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
5.2. Leistet der/die Teilnehmer*in die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, so ist SUP-Genusstouren berechtigt, nach Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 8 geltend zu machen.


6. Nachträgliche Leistungsänderungen

6.1. SUP-Genusstouren ist berechtigt, Reiseleistungen nach Vertragsschluss einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind. Machen es die Verhältnisse vor Ort (z.B. Hochwasser, Niedrigwasser, Gewitter, Starkregen o.ä.) erforderlich, kann das Reiseprogramm angepasst werden.
6.2. Bei erheblichen Änderungen von wesentlichen Reiseleistungen vor Reisebeginn ist der/die Teilnehmer*in zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. SUP-Genusstouren kann dem/der Teilnehmer*in eine angemessene Frist setzen, um die Änderung anzunehmen oder den Rücktritt zu erklären. Äußert sich der/die Teilnehmer*in innerhalb der Frist nicht, gilt die Änderung als angenommen.


7. Absage der Reise durch SUP-Genusstouren

7.1. Eine Absage der Reise ist aufgrund höherer Gewalt (Schlechtwetterprognosen, Hochwasserprognosen etc.) oder aus wichtigem Grund möglich. Im Falle einer Absage werden getätigte Zahlungen den Teilnehmern umgehend erstattet.
7.2. Eine Absage durch SUP-Genusstouren aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl ist ausgeschlossen.


8. Rücktritt des Teilnehmers vor Reisebeginn

8.1. Der/die Teilnehmer*in kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In diesem Fall verliert SUP-Genusstouren den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. SUP-Genusstouren kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt:

  • (a) bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises,
  • (b) ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises,
  • (c) ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises,
  • (d) am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.

8.2. Dem/der Teilnehmer*in bleibt der Nachweis gestattet, dass SUP-Genusstouren ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. SUP-Genusstouren behält sich vor, eine höhere Entschädigung als die Pauschalen zu verlangen, sofern SUP-Genusstouren einen höheren Schaden nachweist.


9. Umbuchung

9.1. Ein Anspruch des Teilnehmers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.
9.2. Wird auf Wunsch des Teilnehmers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, erhebt SUP-Genusstouren eine Umbuchungsgebühr. Diese beträgt bei Individualreisen 30 Euro und bei Gruppenreisen 25 Euro pro Person.


10. Durchführung von SUP-Touren

10.1. Eine Tour beginnt an dem angegebenen Datum zur angegebenen Zeit. Die Abfahrt erfolgt vom angegebenen Treffpunkt. Die Beendigung der Tour soll grundsätzlich zu der geplanten Zeit erfolgen, wobei eine verspätete Ankunft nicht ausgeschlossen werden kann. Bei Verzögerungen während der Tour kann die Strecke abgekürzt werden und auf ein Transportmittel umgestiegen werden. Die dabei entstehenden Kosten sind von den Teilnehmenden zu tragen.
10.2. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, den Weisungen des TourGuides Folge zu leisten, geordnet in der Gruppe zu fahren und nicht von der vorgegebenen Strecke abzuweichen. Teilnehmer*innen haben sich stets so zu verhalten, dass sie weder sich selbst noch andere Teilnehmer*innen oder Dritte gefährden. Teilnehmer*innen, welche die Gruppe während der Tour verlassen, handeln auf eigenes Risiko. Eine Rückkehr in die Gruppe zu einem späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
10.3. Sofern ein/e Teilnehmer*in während der Tour körperliche Beschwerden verspürt oder ein technisches Problem an seinem Stand-Up-Board bemerkt, ist er verpflichtet, dies dem TourGuide unverzüglich mitzuteilen. Sofern eine weitere Teilnahme an der Tour nicht möglich ist, wird der TourGuide Hilfe für den Rücktransport des Teilnehmers anfordern, sofern eine eigenständige Rückkehr des Teilnehmenden nicht möglich ist. Das Gleiche gilt bei einem Sturz des Teilnehmenden oder einem Unfall. Kosten für den Transport trägt der/die Teilnehmer*in.


11. Kündigung und Ausschluss

11.1. SUP-Genusstouren kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmer*in ungeachtet einer Abmahnung die Reise oder Touren nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
11.2. Ist der/die Teilnehmer*in den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen paddeltechnisch, körperlich oder psychisch nicht gewachsen, ist SUP-Genusstouren berechtigt, den/die Teilnehmer*in ganz oder teilweise von einer Tour auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der/die Teilnehmer*in

  • (a) über keine vollständige und funktionstüchtige Ausrüstung verfügt
  • (b) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht
  • (c) den Weisungen des TourGuides keine Folge leistet.
  • (d) über keine ausreichenden technischen Fähigkeiten verfügt

11.3. Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält SUP-Genusstouren den Anspruch auf den Reisepreis; SUP-Genusstouren muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die SUP-Genusstouren aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Bei einem Ausschluss wegen Fehlverhaltens während einer Tour trägt der/die Teilnehmer*in die Kosten für den Rücktransport zur Unterkunft bzw. nach Hause selbst.


12. Reisemängel

12.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der/die Teilnehmer*in Abhilfe verlangen. Der/die Teilnehmer*in ist verpflichtet, SUP-Genusstouren den aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. SUP-Genusstouren kann die Abhilfe verweigern, sofern diese eine unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
12.2. Für den Zeitraum einer nicht vertragsgemäß erbrachten Reiseleistung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist dementsprechend in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreien Zustand zum wirklichen Wert gestanden haben würde. Unterlässt der/die Teilnehmer*in die Anzeige des Mangels, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
12.3. Will ein/e Teilnehmer*in den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er SUP-Genusstouren zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von SUP-Genusstouren verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
12.4. Ansprüche wegen Reisemängeln hat der/die Teilnehmer*in gegenüber SUP-Genusstouren geltend zu machen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.


13. Haftung

13.1. Die Ausübung des SUP-Wassersports ist als Sport in der Natur mit Gefahren verbunden. Hauptgefahren sind Verletzungen an Steinen durch Stürze oder Unterkühlungen. Die Teilnehmer*innen handeln bei der Teilnahme an einer Tour grundsätzlich auf eigene Gefahr. SUP-Genusstouren haftet gegenüber Teilnehmer*innen nur, wenn SUP-Genusstouren schuldhaft Sorgfaltspflichten verletzt. Teilnehmer*innen haften untereinander für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden.
13.2. Die vertragliche Haftung von SUP-Genussreisen wird für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.3. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch SUP-Genusstouren gegenüber dem/der Teilnehmer*in hierauf berufen.
13.4. SUP-Genusstouren übernimmt keine Haftung für Diebstahl der Ausrüstung oder des Gepäcks des Teilnehmers. Diese sind von dem/der Teilnehmer*in selbst zu beaufsichtigen. SUP-Genusstouren empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
13.5. Der SUP-Genusstouren haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit vermittelten Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Ausstellungen), wenn diese Leistungen für den/die Teilnehmer*in erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von SUP-Genusstourens sind und getrennt ausgewählt wurden.


14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1. SUP-Genusstouren wird den/die Teilnehmer*in über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2. Der/die Teilnehmer*in ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, SUP-Genussreisen hat den Teilnehmer schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert.
14.3. SUP-Genussreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Teilnehmer SUP-Genussreisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass SUP-Genussreisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


15. Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen.
15.2. SUP-Genusstouren ist bereit, an einem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes - Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Internet: www.universalschlichtungsstelle.de teilzunehmen.
15.3. Für Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, weist SUP-Genusstouren auf die Möglichkeit einer Streitbeilegung über die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hin, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist.